Bauberatungsscheck

Wer wird gefördert?
Beratungsempfänger/innen können alle Personen sein, die in Oberösterreich ein baubewilligungspflichtiges Wohnbauvorhaben für den Eigenbedarf bis zu drei Wohnungen (ausgenommen Wochenendhäuser) beabsichtigen.
Personen, welche erwerbsmäßig Planungs-, Bau- oder deren Vermittlungsleistungen erbringen, ferner Körperschaften öffentlichen Rechts und sonstige juristische Personen sind unbeschadet, ob diese auf Gewinn ausgerichtet sind oder einem gemeinnützigen Zweck dienen, keine Beratungsempfänger im Rahmen des Bauberatungsschecks.

Was wird gefördert?
Der Bauberatungsscheck kann ausnahmslos nur für folgende Beratungsleistungen in Anspruch genommen werden:
  • Beratung über die Nutzung eines Grundstückes, das als Bauland für Wohnzwecke gewidmet ist (z.B. Ausnutzbarkeit des Grundstücks, Lage des Gebäudes, Höhe des Objektes, Eingliederung in das Orts- und Landschaftsbild).
  • Beratung (Erstberatung) zum Neu-, Zu- und Umbau von Wohngebäuden, soferne keine baubehördlichen, raumordnungsrechtlichen (z.B. Flächenwidmungsplan, Bebauungsplan) oder sonstigen gesetzlichen Bestimmungen dagegen sprechen (z.B. Gefahrenzonenbereich, Denkmalschutzbestimmungen).
  • Die Beratung beschränkt sich bei Zu- und Umbauten insbesondere auf die Aufstockung oder die Erweiterung von Gebäuden für Wohnräume, den inneren Umbau (z.B. wesentliche Umgliederung von Grundrissen, Ausbau des Dachraumes) sowie wesentliche Veränderung der Fassadengestaltung.
  • Soferne das zu beratende Gebäude sowohl Wohn- als auch anderen Zwecken dient (z.B. betriebliche Nutzung) beschränkt sich der Bauberatungsscheck nur auf jenen Teil des Gebäudes, welcher der Wohnnutzung dient.
  • Beratung zu Baumaßnahmen zur barrierefreien Gestaltung.

Wie wird gefördert?
Der Bauberatungsscheck beinhaltet eine Beratung von maximal zehn halben Beratungsstunden (Reisezeiten inbegriffen). Dies entspricht einem Gesamtwert von 375 Euro. Er besteht aus einem Scheckheft mit zehn Einzelschecks (Wert jeweils 37,50 Euro), die im Beratungsfall verwendet werden können.


Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
  • Das Bauvorhaben muss Wohnzwecken dienen.
  • Das Bauvorhaben muss den rechtlichen Voraussetzungen für die Bauausführung, insbesonders der rechtswirksamen Flächenwidmung entsprechen.
  • Es darf an den Berater kein Auftrag zur Planung oder Ausführung des Bauvorhabens erteilt worden sein, bevor die Beratung im Rahmen des Bauberatungsschecks durchgeführt wird.
  • Es darf noch keine Baubewilligung erteilt oder Bauanzeige eingebracht worden sein.
  • Der Selbstbehalt mit dem Betrag von 75 Euro muss mittels beiliegendem Erlagschein oder mittels Telebanking eingezahlt werden. (Konto-Nummer: 404 5555 00, Bankleitzahl: 15000, Empfänger: Land OÖ, Verwendungszweck: Bauberatungsscheck: VST. 2/022305/8180).
  • Die Beratung muss von einem/einer freiberuflichen Architekten/in oder befugten Bau- oder Zimmermeister/in durchgeführt werden, der die im Merkblatt für den Bauberatungsschecks angeführten Bedingungen (insbesondere das angeführte Honorar) erfüllt.
  • Die Bauberatungsscheck müssen innerhalb eines Jahres ab Ausstellungsdatum zur Verrechnung beim Amt der Oö. Landesregierung eingereicht werden.
Abwicklung/Antragstellung
Der Antrag ist mittels Formular an die Abteilung Umweltschutz oder an die Bezirksbauämter in Gmunden, Linz, Ried i.I. und Wels zu richten.
Dieses Formular erhalten Sie auch bei folgenden Dienststellen:
  • Amt der Oö. Landesregierung, Abteilung Umweltschutz,
    Kärntnerstraße 10-12, 4021 Linz
  • Bezirksbauamt Gmunden, 4810 Gmunden, Stelzhamerstraße 13,
    Telefon (+43 7612) 755 93
  • Bezirksbauamt Linz, 4052 Ansfelden, Traunuferstraße 96,
    Telefon (+43 7229) 794 26
  • Bezirksbauamt Ried i. I., 4910 Ried, Parkgasse 1,
    Telefon (+43 7752) 823 48
  • Bezirksbauamt Wels, 4600 Wels, Salzburger Straße 57,
    Telefon (+43 7242) 448 58-40
  • Gemeinde- und Stadtämter
Formular:
Oö. Bauberatungsscheck (UWD-UBAT/E-1)
Antrag um Ausstellung
Abrechnung des Oö. Bauberatungsschecks

 

Weiterführende Informationen
Merkblatt für Antragssteller/in und Berater/in (PDF-Format)
Liste der Architekten (PDF-Format)
Liste der Vertragsbaumeister und -zimmermeister (PDF-Format)

Näher Informationen erhalten Sie:
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft
Abteilung Umweltschutz
Kärntnerstraße 10-12
4021 Linz
Tel. (+43 732)7720-13462
Fax (+43 732)7720-214549
E-Mail ubat-bbs.post@ooe.gv.at